Wichtige Änderungen im Jugendlizenzbereich
Liebe Bildungsbeauftragte der Sportkreise und- verbände.
wie Ihr ggf. schon gelesen habt, wird ab 01.10.2023 die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zukünftig zur Voraussetzung bei Jugendlizenzen.
Hier sende ich euch Informationen. Detaillierte Beratung erfahrt ihr :
Kindeswohl-Team der Sportjugend Hessen:
Isabelle Schikora, E-Mail: ISchikora@sportjugend-hessen.de, Tel.: 069-67896901
Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und die Sportjugend Hessen (SJH) setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, den Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in ihren Strukturen sicherzustellen. Auch das Stufenmodell des DOSB verfolgt dieses Ziel und legt Mindeststandards in der Prävention und Intervention fest, die lsb h und SJH schrittweise seit dem 1. Januar 2022 umsetzen müssen. Aufgrund dieser Vorgabe, aber auch aus eigener Überzeugung, werden bis Ende 2024 alle neun Bereiche, im Jahr 2023 davon drei Stufen, des o. g. Stufenmodells umgesetzt.
Das DOSB-Stufenmodell sieht nun konkret vor, dass alle, die ab Oktober eine Jugendsportlizenz erwerben oder verlängern wollen (z. B. ÜL C Kinder/Jugendliche), künftig vorher ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dieses ist eine Erweiterung des einfachen Führungszeugnisses und enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich übernehmen.
Für viele Vereine ist dieses Vorgehen nicht neu; viele Landkreise haben diesen Schritt bereits seit Längerem zur Voraussetzung für ihre Jugendförderung gemacht – auf Grundlage des § 72a SGB VIII, der seit dem 01.01.2012 in Kraft ist. Auch viele Vereine haben die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis bereits selbstständig für ihre hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden eingeführt.
Es ist vorgesehen, dass das erweiterte Führungszeugnis dem Verein vorgelegt werden muss, in dem die jeweilige Person tätig ist. Uns ist bewusst, dass die Vorgabe eine weitere bürokratische Hürde darstellt, die nicht nur Lizenzinhaber*innen bzw. -anwärter*innen, sondern auch Vereinen Arbeit macht. Wir haben uns daher für eine möglichst praxisnahe Abwicklung der Vorlagepflicht entschieden:
Person A entscheidet sich für eine Übungsleiter-Ausbildung im Bereich Kinder/Jugendliche. Dafür beantragt sie bei der für sie zuständigen Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis. Hierzu benötigt sie ein Bestätigungsschreiben des Vereins (https://www.sportjugend-hessen.de/fileadmin/media/information_service/infothek/K/Kindeswohl-Beantragung-Fuehrungszeugnis_neu.pdf) dass sie in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein wird. Das erweiterte Führungszeugnis, das für ehrenamtlich Tätige kostenlos ist, legt A dann ihrem Verein vor, wo im besten Fall zwei Personen vertraulich prüfen, ob das Zeugnis aktuell ist – und vor allem, ob es einschlägige Einträge enthält. Ist das nicht der Fall, bescheinigt der Verein in seinem Befürwortungsschreiben (das ohnehin jeder Anmeldung zur Ausbildung beigefügt werden muss), dass er das erweiterte Führungszeugnis eingesehen hat.
Die SJH hat auf ihrer Homepage https://www.sportjugend-hessen.de/themen/kindeswohl/praeventionsmassnahmen zur Verfügung gestellt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass Personen, die bereits für eine nach September 2023 beginnende Sportjugend-Ausbildung angemeldet sind, die entsprechende Bestätigung ihres Vereins noch nachreichen müssen. Auch bei Lizenzverlängerungen ist dies ab Oktober 2023 der Fall.